Wichtig BĂĽrgergeld: Vereinfachtes Verfahren bei einmaligem Bedarf wird ab 1. Juli abgeschafft
Das vereinfachte Verfahren bei einmaligem Bedarf entfällt: Was sich für Betroffene ändert
Bei einmaligen Bedarfen im Bürgergeld beziehungsweise in der neuen Grundsicherung galt bislang eine spürbare Erleichterung: In bestimmten Fällen konnte die Prüfung von Vermögen vereinfacht ablaufen.
Diese Erleichterung wird gestrichen. Auch wer nur einmalig Unterstützung benötigt, etwa wegen einer Nachzahlung aus der Betriebs- oder Heizkostenabrechnung, muss künftig damit rechnen, dass das Jobcenter die wirtschaftlichen Verhältnisse genauer prüft.
Quelle:
Gegen-Hartz.de